19. Januar 2012

Grundstücksrichtlinie im gestrigen Ausschuss


Auf der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung wurde die überarbeitete Grundstücksrichtlinie verabschiedet. Die Verwaltung hatte u.a. vorgeschlagen, die Wertgrenze zum Verkauf von Grundstücken ohne Votum der Politik von 30.000 € auf 100.000 € zu erhöhen. Wir wollten die Beschneidung der parlamentarischen Kontrolle nicht hinnehmen und hatten einen Änderungsantrag gestellt, die Wertgrenze bei 30.000 € zu belassen. Der Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.


Weniger erfolgreich waren wir leider bei der Frage des Mieterschutzes beim Verkauf städtischer Wohnungen. Anstelle der bisherigen 10jährigen Kündigungssperrfrist bei allen Wohnungsverkäufen, wollte die Verwaltung nur noch die gesetzliche Kündigungsfrist zur Regel machen. Und die beträgt teilweise nur 3 Monate. Unser Antrag, die bisherige Regelung beizubehalten, fand leider keine Mehrheit. Wohl auch auf Druck unseres früh eingereichten Antrags, sah sich die Koalition genötigt einen zweijährigen Kündigungsschutz zu fordern und war mit diesem Antrag erfolgreich.


Unser Antrag als PDF
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung als PDF
Die Synopse zum Verwaltungsvorschlag Grundstücksrichtlinie alt - neu als PDF