26. Januar 2012

Meinungsfreiheit auf der Bürgerkonferenz am 4.2.2012

Mikrofon by Maclatz / pixelio.de

Auf der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses haben wir nach der Meinungsfreiheit vor und auf der Bürgerkonferenz gefragt. Die Antwort blieb die OB auf der Sitzung schuldig. In einem anschließenden Gespräch sicherte sie zu, die Öffentlichkeit rechtzeitig über die Presse zu informieren. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand wird Protest vor dem RuhrCongress geduldet, zum RuhrCongress haben aber nur angemeldete Gäste Zugang. Bisher sind noch Plätze frei. Die Anmeldung ist noch bis morgen (Fr. 27.1.) um 14 Uhr auf der städtischen Seite hier möglich. Also, wer noch teilnehmen möchte, melde sich ganz fix an.

-----------------------------------------------------------

Anfrage
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2012

Meinungsfreiheit auf der Bürgerkonferenz am 4.2.2012

Am 4. Februar wird die so genannte Bürgerkonferenz zu den vorgeschlagenen Haushaltskürzungen stattfinden. In Eingangsreferaten werden die Oberbürgermeisterin und der Kämmerer die Vorschläge in den Gesamtkontext aus ihrer Sicht einordnen. Anschließend sollen die Bürgerinnen und Bürger in jeweils 45 minütigen Workshops die Vorschläge der Verwaltung, der Bezirksregierung und aus der Bevölkerung diskutieren. Auch hier gibt es Eingangsstatements seitens der Verwaltung.

Viele Verbände, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen sehen die Kürzungsvorschläge generell kritisch, so auch das Bochumer Bündnis für Arbeit und Soziale Gerechtigkeit. Zugang zum RuhrCongress sollen nach unserem Kenntnisstand nur Bürgerinnen und Bürger erhalten, die zur Konferenz angemeldet sind. Es haben allerdings bereits Initiativen ihre Absicht bekundet, ihre Kritik auch außerhalb der Workshops verdeutlichen zu wollen. So hat der Stadtelternbeirat angekündigt, mit ihren Familien vor dem RuhrCongress gegen die Kürzungen im Kitabereich zu demonstrieren. Nach unserem Kenntnisstand sollen jedoch jegliche plakative Meinungsäußerungen sowohl vor als auch im RuhrCongress untersagt werden. Auch sollen keine Infostände mit alternativen Darstellungen erlaubt werden. Es wurde angedeutet, das Hausrecht der Stadt Bochum rigoros durchzusetzen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion:

•    Können Initiativen und Verbände von ihrem Recht der Meinungsäußerung in Form von Flugblättern, Plakaten und Infoständen vor und im RuhrCongress Gebrauch machen oder werden sie von der Stadt daran gehindert werden?

Für die Fraktion
Uwe Vorberg

Unsere Anfrage als PDF