Bericht aus dem Rat und den Ausschüssen
Wir berichten über folgende Punkte aus der heutigen Ratssitzung und den Ausschüssen der letzten Wochen:
• Gedenken an die Opfer rechten Terrors
• Resolutionen zum Bleiberecht von Flüchtlingen und zur Finanznot der Kommunen
• Überleitungstarifvertrag für städtische Altenheime
• Fehlende Antworten zum Musikzentrum
• Werbung für das neue vergünstigte VRR-Ticket
• Steag: Von Transparenz keine Spur
• Wartezeiten Ausländerbüro
• Mieterschutz bei städtischen Wohnungsverkäufen
• Verkaufsoffene Sonntage
• Radwege
• Übergangsheim Krachtstraße
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Gedenken an die Opfer rechten Terrors
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Vor Beginn der Ratssitzung gedachte die Oberbürgermeisterin der Opfer der rechtsterroristischen Anschläge der letzten 12 Jahre. Sie verurteilte auch die rechte Gewalt in jüngster Zeit in Bochum und rief zum bürgerschaftlichen Engagement auf. Zudem unterstrich sie den Anspruch des demokratischen Bochums: „Wir sind Bochum. Nazis sind es nicht!“ Schließlich brachte der Rat durch eine Gedenkminute sein Mitgefühl für die Opfer und die Hinterbliebenen zum Ausdruck.
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Resolutionen zum Bleiberecht und zur Finanznot
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Auf der heutigen Ratssitzung wurden zwei Resolutionen mit großer Mehrheit verabschiedet. Zum einen wurde erneut auf die katastrophale Finanznot der Kommunen hingewiesen. Zum anderen wurde ein recht weitreichender Appell zur Einführung einer Bleiberechtregelung für Flüchtlinge ohne Stichtag verabschiedet (ohne die Stimmen von CDU und NPD). Die derzeit gültige – schlechte - Regelung läuft Ende des Jahres aus. Es ist endlich an der Zeit, dass zehntausenden langjährig hier lebenden Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus eine sichere Perspektive in Deutschland geboten wird.
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Überleitungstarifvertrag für städtische Altenheime
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Bereits in der letzten Ratssitzung war der Überleitungstarifvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Alten-/Pflegeheime Thema. Heute brachten überraschend SPD, CDU und Grüne einen Dringlichkeitsantrag ein, dass nicht wie beschlossen ein Überleitungstarifvertrag, sondern nur ein Überleitungsvertrag abgeschlossen werden soll. Außerdem soll der Kündigungsschutz dahingehend verschlechtert werden, dass betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr generell, wie ursprünglich beschlossen, ausgeschlossen werden, sondern nur noch im Betriebsübergang.
Zur Erinnerung:
Im Mai dieses Jahres hat der Rat Bochum gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossen, die städtischen Alten-/Pflegeheime zu privatisieren. Dieser Beschluss sollte durch einen Begleitantrag die Folgen für die Beschäftigten abgemildert werden. Unter anderem wurde festgelegt, dass es einen Überleitungstarifvertrag geben sollte. Die Verwaltung hatte dann im September mitgeteilt, dass der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) darin einen Widerspruch zu seiner Satzung sieht. Aus diesem Grund könne nur ein Überleitungsvertrag geschlossen werden, den Beschäftigten entstünden keine Nachteile. Ver.di hat daraufhin die Fraktionen angeschrieben, dass sie diese Auffassung nicht teilen. Die Linksfraktion hat sich dann mit der Satzung des KAV beschäftigt, kam zu den gleichen Schlüssen wie ver.di und stellte in der Septembersitzung den Dringlichkeitsantrag, dass der Ratsbeschluss umgesetzt wird. Uwe Vorberg und Ralf Feldmann führten in der Sitzung aus, dass ein eigener Tarifvertrag nicht gegen die Satzung des KAV verstoße. Ein Überleitungstarifvertrag muss zum einen auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeberin und Gewerkschaften ausgehandelt werden und zum anderen hat er auch bei Kündigung, weiterhin Gültigkeit, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird. Das gilt beides nicht für einen einfachen Überleitungsvertrag. Die Verwaltung blieb bei ihrer Interpretation, der sich die große Mehrheit des Rates anschloss.
Im Vorfeld der Septembersitzung hatten wir um den entsprechenden Brief des KAVs gebeten. Dies wurde uns entgegen sonstiger Gepflogenheiten verwehrt. Daraufhin haben wir Akteneinsicht in die gesamte Korrespondenz zwischen der Stadt Bochum und dem KAV gestellt.
Aktuell:
Die Akteneinsicht ergab, dass die Darstellung der Verwaltung bezüglich der Satzungsprobleme mit dem KAV eine Interpretation ist. Bei der Akteneinsicht drängte sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung so lange beim KAV nachgefragt hat, bis die Auskunft lautete, dass ein eigener Überleitungstarifvertrag nicht satzungskonform sei und ein Verstoß zu hohen Bußgeldern führen könne. Aus Sicht der Linksfraktion torpediert die Verwaltung den Begleitbeschluss bereits zum dritten Mal. Erst wurde die Stelle des Geschäftsführers nicht ausgeschrieben, dann wurde im Satzungsentwurf die Mitgliedschaft im KAV „vergessen“ und nun soll anstelle eines Überleitungstarifvertrags nur ein Überleitungsvertrag abgeschlossen werden. Auf all diese Punkte haben Uwe Vorberg und Ralf Feldmann in ihren Redebeitrag hingewiesen, doch die „Große“ Koalition blieb bei ihrer Position und schwächte die Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten der Alten-/Pflegeheime nachhaltig.
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Fehlende Antworten zum Musikzentrum
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Die Linksfraktion hatte am 19. Mai 2011 im Rat eine Anfrage zum Musikzentrum gestellt und um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Beantwortung hätte entsprechend der Geschäftsordnung des Rates bis zur Ratssitzung im Juli erfolgen müssen. Trotz Erinnerungen an die Kulturverwaltung erhielten wir keine Antwort. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung unsere Fragen zum Musikzentrum nicht beantworten will oder kann. Vielleicht wird mittlerweile auch von der Verwaltung der Bau des Musikzentrums aufgrund der Zeitverzögerungen und der unzureichenden Finanzierung als unrealistisch und unsere Frage somit als obsolet angesehen. Wir möchten sie trotzdem beantwortet haben, darauf haben wir in einer erneuten Anfrage hingewiesen.
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Werbung für das 30-€-Ticket
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Zum 1. November ist das sogenannte Sozialticket für 30 € monatlich eingeführt worden. Es kostet damit knapp die Hälfte eines vergleichbaren regulären Tickets. Ca. 50.000 antragsberechtigte Personen (u.a. BezieherInnen von Wohngeld, ALG II und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt) gibt es in Bochum. Davon haben erst 1.600 von dem Angebot des VRR Gebrauch gemacht. Diese geringe Nachfrage wurde von Sozialticketinitiativen und auch der Linksfraktion aufgrund des hohen Preises befürchtet. Gefordert wird weiterhin, ein Sozialticket für 15 € einzuführen. Doch nun gibt es das Ticket und für viele kann es trotz des Preises hilfreich sein. Deshalb haben wir im Rat nachgefragt, wie die Stadt das vergünstigte Ticket bewirbt und wie die Beantragung erleichtert werden kann.
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Steag: Von Transparenz keine Spur
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Ende 2010 hat der Rat nach intensiver Diskussion dem Kauf von 51 Prozent der Evonik/STEAG durch ein Stadtwerkekonsortium zugestimmt. Dabei ging es u.a. um die Stärkung der Stadtwerke gegenüber dem Oligopol der vier großen Energiekonzerne. Die Ratsmitglieder haben aber auch begleitend politische Leitlinien in Bezug auf die ökologische Neuausrichtung, der demokratischen Kontrolle, der Arbeitnehmerrechte, dem Auslandsgeschäft, u.a. beschlossen. Von all diesen Punkten wurde bisher kein einziger umgesetzt. Noch nicht einmal die Fachausschüsse werden regelmäßig über die Entwicklungen bei der Steag informiert. Mit einer Pressemitteilung und einer Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss haben wir auf dieses Problem hingewiesen.
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Wartezeiten Ausländerbüro
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Die Zustände im und vor dem Ausländerbüro sind unhaltbar. Die Stadt hat dies u.a. mit der Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Einführung des "elektronischen Aufenthaltstitels" (eAT) zum 1. September erklärt. Doch bereits vor der Einführung des eAT mussten die Migratinnen und Migranten teilweise stundenlange Wartezeiten in Kauf nehmen. Dies betrifft auch die sie begleitenden ehrenamtlichen und hauptamtlichen UnterstützerInnen. Nach Kenntnisstand der Linksfraktion sollen nur in Ausnahmefällen Termine vergeben werden. Eine ähnliche Praxis hatte bei den ARGEn (jetzt Jobcentern) ebenfalls zu vollen Fluren und lange Wartezeiten geführt. Nachdem dort die Terminvergabe eingeführt wurde, hat sich die Lage deutlich entspannt. Deshalb haben wir im Haupt- und Finanzausschuss angeregt, auch beim Ausländeramt eine Terminvergabe einzuführen. Die Verwaltung will in den nächsten Wochen ausführlich Stellung zu diesen gravierenden Problemen beziehen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Heute erhielten wir dann eine Antwort, dass vielfach Termine beim Ausländerbüro vergeben würden und die langen Wartezeiten nicht auf fehlende Terminvergaben zurückzuführen seien. Diese Ausführung widerspricht den Angaben von verschiedenen Betroffenen, deshalb werden wir auch nicht locker lassen. Als nächstes steht ein gemeinsames Gespräch mit dem Amtleiter des Ausländerbüros auf unserer Agenda.
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Mieterschutz bei städtischen Wohnungsverkäufen
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Die städtischen Grundstückrichtlinien werden überarbeitet. Darin sind auch die Regeln für den Verkauf städtischer Immobilien festgelegt. Die bisherige 10-jährige Kündigungssperrfrist beim Verkauf städtischer Mehrfamilienhäuser sollte gestrichen und auf den gesetzlichen Kündigungsschutz reduziert werden. Wenn die Stadt demnächst ein Mehrfamilienhaus veräußert, hätten die MieterInnen anstatt 10 Jahre im schlechtesten Fall nur 3 Monate Kündigungsschutz. Diese Aushöhlung der Mieterinteressen war und ist für DIE LINKE nicht akzeptabel. Wir haben im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung beantragt, die bisherige Regelung beizubehalten. In der Sitzung bat die Verwaltung dann darum, die Vorlage zunächst im Ausschuss für Eigenbetriebe zu behandeln. Für uns und den Ausschussvorsitzenden nicht nachvollziehbar, aber im Endeffekt bleiben bis zu einer Änderung die bisherigen Mieterschutzbestimmungen bestehen. Von daher haben wir überhaupt keine Eile, die Grundstücksrichtlinien zu ändern.
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Verkaufsoffene Sonntage
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Im Umweltausschuss haben wir beantragt, dass die Verwaltung künftig in der Vorlage zu den Verkaufsoffenen Sonntagen zu den jeweiligen Terminen das besondere öffentliche Interesse darstellt, das diesen Verkaufsoffenen Sonntag begründet. Schließlich gilt immer noch der Runderlass des NRW-Wirtschaftsministeriums, dass das Verbot der Öffnung an Sonn- und Feiertagen weiterhin die Regel ist: „Eine Ausnahme ist nur aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses möglich, das über ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse hinausgeht.“ Also sehr naheliegend, dass wir eine Begründung über ein einzelnen Stichwort wie „1. Advent“ hinaus eingefordert haben, damit der Rat auch nachvollziehen kann, worin das besondere öffentliche Interesse liegt. Mit dem fadenscheinigen Argument, man wolle dem Rat nicht in der Entscheidungsfindung vorweg greifen (?), lehnten alle anderen Parteien unseren Antrag ab.
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Radwege
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Die Verbesserung des Bochumer Radverkehrs ist uns ein wichtiges Anliegen. In einem Ortstermin hat der Vorsitzende des ADFCs Klaus Kulliga Mitgliedern der Linksfraktion einige Brennpunkte in der Innenstadt aufgezeigt. Daraus ist der Antrag für den Umwelt- und Verkehrsausschuss entstanden, an der Mündung der Ferdinandstraße/Wittener Straße eine geeignete Querungshilfe für FahrradfahrerInnen herzustellen. Bisher ist es nicht möglich, mit dem Fahrrad aus Richtung Innenstadt in die Wittener Straße rechts und dann links in die Düppelstraße einzubiegen. Das behindert die RadfahrerInnen unnötig, denn die Düppelstraße wird zur Erreichung der dortigen Wohngebiete oder als Durchfahrtsstraße in die südlicheren Stadtgebiete viel genutzt. Unser Antrag und auch ein umfangreicher Antrag der CDU zum Radwegenetz in Bochum wurden zur Überprüfung an die Verwaltung verwiesen. Sie soll Anfang des Jahres Lösungsvorschläge für die angesprochenen Punkte unterbreiten.
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Übergangsheim Krachtstraße
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Das städtische Übergangsheim für Flüchtlinge in der Krachtstraße sollte nach Wunsch der Verwaltung geschlossen werden (wir haben darüber auch in unserer Zeitung LINKE Einblicke ausführlich informiert). Dagegen hat sich der evangelischen AK Asyl gewehrt, weil es dort eine eigene Beratungsstelle und eine gute Infrastruktur für die Flüchtlinge gibt. Wir hatten daraufhin im Sozialausschuss beantragt, dass die Entscheidung ausgesetzt und der AK Asyl im Ausschuss zu der Frage angehört werden sollte. Unser Antrag wurde im positiven Sinne „einkassiert“, in dem vorab von der Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen wurde, alle drei städtischen Übergangsheime zu besichtigen und auch ein Gespräch mit dem AK Asyl zu führen. Die Besichtigung hat Mitte November stattgefunden und bei den Ausschussmitgliedern viele Fragen aufgeworfen, wie z.B. die Gebäudesituation in der Krachtstraße verbessert werden kann oder ob es in der Nachbarschaft andere städtische Gebäude für das Übergangsheim gebe. Ein weiteres positives Ergebnis war, dass die Verwaltung davon abgerückt ist, dass die Flüchtlinge mindestens 1 Jahr in einem Übergangsheim wohnen müssen, bevor sie eine eigene Wohnung beziehen dürfen. Wie es mit dem Heim in der Krachtstraße weitergeht, ist noch nicht entschieden, doch die geplante Schließung zum Ende des Jahres ist vorläufig vom Tisch. Dafür gibt es auch einfach zu wenige Ersatzunterbringungsmöglichkeiten.
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Bochum, den 24.11.2011
Resolution zum Bleiberecht für Flüchtlinge als PDF
Resolution zur Finanznot der Kommunen als PDF
Unsere Stellungnahme zum Überleitungsvertrag Altenheime als PDF
Unsere Anfrage zur besseren Werbung des 30-€-Tickets als PDF
Unsere Anfrage zum Musikzentrum als PDF
Unser Änderungsantrag zu den Grundstücksrichtlinien als PDF
Unser Antrag zu Verkaufsoffenen Sonntagen als PDF
Unser Antrag zur Radquerung Düppelstraße als PDF
Unser Antrag zur Zukunft des Übergangsheims Krachtstraße als PDF